ehemalige Kiesgrube. die der Verein bereits 1973 gepachtet hafte. In den 80 er Jahren ging er in das Eigentum des Vereins über. Er ist heute eines der beiden befischten Vereinsgewässer und bietet bis zu 30 Angelplätze.
Versickerungssee
War der erste gepachtete See, der vom Verein bewirtschaftet wurde. Er ist Naturbelassen und führt Tageswasser. An ihm finden bis zu 40 Angler Platz.
Gesamtfläche
Der Verein bewirtschaftet eine Gesamtfläche von ca.80.000 Quadratmeter Gelände.
Berngrundsee
Berngrundsee
Berngrundsee
Berngrundsee
Angelsportverein ASV 1971 Ober-Roden e.V.
Gewässerordnung Stand 01.03.2013
Vorwort:
Jeder Angler und dessen Begleitung hat sich auf dem Gelände so zu verhalten als wäre es sein Eigentum, das er nach besten Kräften schont, hegt und vor Minderung oder Beschädigung schützt. Er tritt denen entgegen, die sich nicht an die Gewässerordnung halten. Gewässer und Landschaften sollen nicht nur gegenwärtigen, sondern auch künftigen Generationen Erholung und Angelmöglichkeit bieten.
§ 1 Geltungsbereich
Es gelten die §§ der Landesfischereiverordnung und des hessischen Fischereigesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen sind nachstehend aufgeführt.
Die Gewässerordnung gilt an allen Gewässern des ASV-Ober-Roden.
§ 2 Allgemeine Vorschriften
1) Der Zugang zum Angelplatz darf nur auf den dafür freigegebenen Wegen erfolgen.
2) Die Einfahrt zu den Seen ist nur für Zweiräder oder nach vorheriger Zustimmung durch den geschäftsführenden Vorstand oder einen Gewässerwart gestattet.
Gewässerverunreinigungen, Fischsterben, Fischkrankheiten, unrechtmäßige Veränderungen an Gewässern und Ufern oder Störungen der Ordnung sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden.
3) Ausgelegte Angelruten sind ständig zu beaufsichtigen.
4) Bei kurzzeitigem Verlassen des Angelplatzes sind sie vorher einzuholen.
5) Nach Beendigung des Angelns ist der Platz gründlich zu säubern, sämtliche Abfälle sind mitzunehmen.
6) Erlaubt sind maximal zwei Ruten mit Einzelhaken.
7) Beim Blinkern oder Spinnangeln ist nur 1 Rute zulässig. Dies ist nur gestattet, wenn sich andere angelnde Personen dadurch nicht gestört fühlen.
8) Das Angeln mit lebendem Köderfisch und die Benutzung von Booten jeglicher Art ist verboten.
§ 3 Fanglisten
(1) An den Vereinsgewässern hat sich jeder Angler bei Ankunft am Gewässer namentlich deutlich lesbar in die Fangliste einzutragen. Nach Beendigung des Angelns muss das Ende und alle entnommenen Fische unter Angabe der Art, der Größe und des Gewichts eingetragen werden.
2) Die Fanglisten befinden sich in den Schaukästen, Berngrundsee direkt am See, Versickerungssee am Vereinsheim.
3) Eine aktuelle Gewässerordnung befindet sich in jedem Schaukasten.
4) Der Jahresfischereischein, der Mitgliedsausweis oder die Gastkarte ist mitzuführen und auf Verlangen eines Kontrollberechtigten vorzuzeigen.
§ 4 ergänzende Vorschriften
1) Der Vorstand erlässt zum Schutz des Fischbestandes Fangbeschränkungen.
Je nach Besatz und Art kann die Fangbeschränkung zeitlich unbegrenzt festgelegt werden. Sie können je Gewässer unterschiedlich sein.
2) Die Fangbeschränkungen, Mindestmaße und Schonzeiten sind in den Schaukästen ersichtlich und vor Angelbeginn zu lesen.
3) Für Jahreskarteninhaber können laut Satzung abweichende Beschränkungen gelten. Sie haben kein Anrecht auf Austauschkarten unserer Partnervereine.
4) Alle Vereinsgewässer sind an folgenden Tagen gesperrt:
a. vom Beginn bis zum Ende eines festgelegten Arbeitseinsatzes oder Auf- und Abbau von Veranstaltungen
z.B.: an vereinsinternen Festveranstaltungen wie Karfreitag, Maiforelle, Fischerfest, Frauenangeln, Sommerfest, Lichterfest und Weihnachtsfeier
c. Bei allen Gemeinschaftsfischen. Ausnahme : der zu befischende See ist bereits am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende des Angelns gesperrt.
d. Nach einem Fischbesatz. Die Dauer der Sperre wird in den Schaukästen bekannt gegeben.
5) Das Ausnehmen und Abschuppen der Fische im Bereich der gesamten Gewässeranlagen ist untersagt.
6) Das Umsetzen von Fischen in ein anderes vereinseigenes Gewässer oder der Besatz fremder Fische und sonstiger Wassertiere ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Gewässerwartes oder des Vorstandes erlaubt.
7) Das Eisangeln am Berngrund- und Versickerungssee ist erlaubt, erfolgt aber auf eigene Gefahr und Risiko.
Seitens des ASV Ober-Roden wird das Eis nicht auf Tragfestigkeit geprüft.
8) Das Einrichten von Feuerstellen ist am Berngrundssee an den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig.
9) Je Angeltag und Gewässer sind 1 Liter Anfütterungsmittel erlaubt.
10) Boilies oder gleichartige Produkte unter anderen Namen sind als Köder oder Futter bis maximal 0,5 kg zulässig.
11) es gilt generelles BadeverbotNach einem Fischbesatz. Die Dauer der Sperre wird in den Schaukästen bekannt gegeben.
§ 5 Bedingungen für Jugendliche
1) Jugendliche bis 16 Jahren mit Jugendfischereischein, aber ohne Fischerprüfung, dürfen nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, angeln.
2) Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr dürfen alleine angeln, wenn sie zum 1. Januar des Jahres mindestens 6 Monate Mitglied sind und die Fischerprüfung abgelegt haben.
§ 6 Gastangler / Tageskarten
1) Die Ausgabe von Gast-Tageskarten erfolgt nur, wenn ein aktives Vereinsmitglied die betreffende Person beim Angeln begleitet.
2) Passive Mitglieder erhalten maximal 4 Tageskarten pro Kalenderjahr und dürfen ohne Begleitung angeln.
3) Gastangler und angelnde passive Mitglieder müssen im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein. Dieser ist bei Antragstellung vorzulegen.
4) Gastangler dürfen in der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang angeln.
§ 7 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Gewässerordnung
1) Verstöße können mit einer Gewässersperre bestraft werden.
Die Dauer wird vom Vorstand festgelegt.
2) Ausgesprochene Gewässersperren gelten auch für die Gewässer anderer Vereine mit denen gegenseitige Nutzungsvereinbarungen bestehen.
3) Verhängte Maßnahmen der Kooperationspartner gelten auch umgekehrt.
§ 8 Schlussbestimmungen
1) Diese Gewässerordnung wurde bei der beschlussfähigen Sitzung des Vorstandes am 21.02.2013 beschlossen und tritt zum 01.03.2013 in Kraft.
2) Frühere Fassungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Der Vorstand
gez. Heinz Berker
1. Vorsitzender
Versickerungssee
Versickerungssee
Versickerungssee
Versickerungssee
Versickerungssee
Flachsee
Fischarten in unseren Vereinsgewässern Aal Karpfen (Schuppenkarpfen) Barsch Karpfen (Spiegelkarpfen) Brachse / Braise Moderlieschen Forelle Rotauge Giebel Rotfeder Hecht SchIeie Karpfen (Graskarpfen) Stöhr Karpfen (Wildkarpfen) Wels Zander Außerdem haben sich Muscheln und Schildkröten angesiedelt. Am Berngrundsee brütet regelmäßig eine Wildgansfamilie
Fischarten
Schuppenkarpfen (gefangen von Leo Baal im Versickerungssee Juni 2005)85cm.